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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Korea/R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Korea/R) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.10.2010 · idF BGBl. III Nr. 96/2010 Art. 8↗RIS↗
ABSCHNITT IV
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 8
Geltungsdauer
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 23. Jänner 2010 in zwei Urschriften in deutscher, koreanischer und englischer Sprache, wobei jeder dieser Texte in gleicher Weise authentisch ist.
Im Falle unterschiedlicher Auslegung des deutschen und koreanischen Textes ist der englische Text maßgeblich.