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Fassungsvergleich zu Rechte von Kindern××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechte von Kindern 1
Art. 8neu
in Kraft ab 16.02.2011 · idF BGBl. I Nr. 4/2011 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.