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Fassungsvergleich zu Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik 1
Art. 8neu
in Kraft ab 19.05.2011 · idF BGBl. III Nr. 98/2011 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8. Beziehung zu anderen internationalen Übereinkommen
Dieses Abkommen berührt nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die den Staaten der Parteien aus anderen internationalen Übereinkommen erwachsen sind.