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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit - Durchführung (Uruguay)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit - Durchführung (Uruguay) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.12.2011 · idF BGBl. III Nr. 155/2011 Art. 8↗RIS↗
ABSCHNITT IV
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 8
Geltungsdauer
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 14. Jänner 2011 in zwei Urschriften in deutscher und spanischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.