Änderungen zwischen den Fassungen
Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
1§ 0↗RIS↗
Art. 8neu
Artikel VIII
Sekretariat
(a) das Zentrum nach außen zu vertreten;
(b) die ordnungsgemäße Verwaltung des Zentrums, einschließlich Personal- und Finanzmanagement sicherzustellen;
(c) ein jährliches Budget und Arbeitsprogramm für die Annahme durch den Rat der Vertragsparteien nach Rücksprache mit dem Direktorium vorzuschlagen;
(d) Verträge und Vereinbarungen im Namen des Zentrums abzuschließen und völkerrechtliche Verträge für die Annahme durch den Rat der Vertragsparteien zu verhandeln;
(e) Vorschläge zur Einrichtung kooperativer Beziehungen gemäß Artikel X für die Annahme durch den Rat der Vertragsparteien einzubringen;
(f) aktives Fundraising für eine angemessene Finanzierung des Zentrums zu betreiben und freiwillige Beiträge im Namen des Zentrums gemäß der Finanzordnung entgegenzunehmen, und
(g) andere Aufgaben oder Tätigkeiten, wie durch das Direktorium bestimmt, wahrzunehmen.