Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 8neu
IV. KOORDINATION
Artikel 8
ris-attachment://image001.png Flugbetrieb;
ris-attachment://image001.png Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit und Instandhaltung von Luftfahrzeugen;
ris-attachment://image001.png MCM Verfahren des Betreibers;
ris-attachment://image001.png Schulung und Überprüfung von Flug- und Kabinenpersonal;
ris-attachment://image001.png alle sonstigen wichtigen Angelegenheiten, die sich aufgrund von Überprüfungen ergeben; Zwischenfälle und Ereignisse.