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Fassungsvergleich zu Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“ (Bund – Oberösterreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“ (Bund – Oberösterreich) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 20.12.2013 · idF BGBl. I Nr. 1/2014 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem
1. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind
und
2. beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes Oberösterreich, dass die nach der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind, vorliegt.