Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Grenzüberschreitende Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen und linienmäßigen Verkehr auf der Straße (Kosovo)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzüberschreitende Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen und linienmäßigen Verkehr auf der Straße (Kosovo) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.09.2014 · idF BGBl. III Nr. 161/2014 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Kontingente
Anzahl der jährlichen Genehmigungen (Kontingente) und Termin der Übergabe werden jeweils für 1 Kalenderjahr auf Vorschlag der Gemischten Kommission (Artikel 17) zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien vereinbart.