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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Indien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Indien) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.07.2015 · idF BGBl. III Nr. 61/2015 Art. 8↗RIS↗
ABSCHNITT IV
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 8
Geltungsdauer
Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 4. Februar 2013 in zwei Urschriften in deutscher Sprache, Hindi und englischer Sprache, wobei jeder dieser Texte in gleicher Weise authentisch ist.