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Fassungsvergleich zu DSG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Datenschutzgesetz (DSG) (aufgehoben) 1
Art. 8 § 3aufgehoben
in Kraft 01.01.1989 – 31.12.1999 · idF BGBl. Nr. 233/1988 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 165/1999 Art. 8 § 3↗RIS↗
Verwaltungsmaßnahmen
(Anm.: Zu §§ 29 und 30, BGBl. Nr. 565/1978)
§ 3.
Bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag (Anm.: Das ist der 12. Mai 1988) an können organisatorische und personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit den Art. I bis VII vorbereitet und Durchführungsverordnungen erlassen werden; sie dürfen aber erst mit dem im § 1 genannten Zeitpunkt (Anm.: Das ist der 1. Jänner 1989) in Wirksamkeit gesetzt werden.
Anmerkung
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.