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Fassungsvergleich zu Konkordat (Heiliger Stuhl)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konkordat (Heiliger Stuhl) 1
Art. 8 § 4neu
in Kraft ab 01.05.1934 · idF BGBl. II Nr. 2/1934 Art. 8 § 4↗RIS↗
§ 4.
Die Militärkapläne haben hinsichtlich des Bundesheeres den Wirkungskreis von Pfarrern. Sie üben das heilige Amt unter der Jurisdiktion des Militärvikars aus.
Der Militärvikar wird die Jurisdiktion auch über das geistliche Personal männlichen und weiblichen Geschlechtes an den Militärspitälern ausüben, falls es zur Errichtung solcher Spitäler kommen wird.