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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten 1
Art. 80neu
in Kraft ab 01.06.2004 · idF BGBl. III Nr. 52/2005 Art. 80↗RIS↗
ARTIKEL 80
Der Assoziationsrat kann die für die Durchführung des Abkommens erforderlichen Arbeitsgruppen oder sonstigen Gremien einsetzen. Er legt das Mandat der ihm unterstehenden Arbeitsgruppen und Gremien fest.