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Fassungsvergleich zu Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan××

Änderungen zwischen den Fassungen

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan 1
Art. 82neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. III Nr. 254/2013 Art. 82↗RIS↗
ARTIKEL 82
Es wird ein Parlamentarischer Kooperationsausschuss eingesetzt. In diesem Gremium treffen Mitglieder des tadschikischen Parlaments und des Europäischen Parlaments zu einem Meinungsaustausch zusammen, der unter anderem Fragen des politischen Dialogs auf parlamentarischer Ebene umfasst. Er tagt in regelmäßigen Abständen, die er selbst festlegt.