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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen 1
Art. 84neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 84↗RIS↗
Artikel 84
Die Bestimmungen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen sind in Protokoll 31 niedergelegt.