Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation und Österreich über die Anwendung von Sicherheitskontrollen gemäß dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen
1§ 0↗RIS↗
Art. 86neu
Artikel 86.
Österreich hat bei Bedarf für jeden für Österreich bestellten Inspektor die erforderlichen Visa so rasch wie möglich zu erteilen oder zu erneuern.