Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 86neu
ARTIKEL 86
Prävention und Bekämpfung des organisierten Verbrechens und anderer Straftaten
a)
Schleuserkriminalität und Menschenhandel,
b)
Wirtschaftsdelikte, insbesondere Fälschung von Bargeld und bargeldlosen Zahlungsmitteln, illegale Geschäfte mit Waren wie Industriemüll oder radioaktivem Material und Geschäfte mit illegalen Waren, nachgeahmten Waren und unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstücken oder Nachbildungen,
c)
Korruption im öffentlichen wie im privaten Sektor, insbesondere im Zusammenhang mit nicht transparenten Verwaltungspraktiken,
d)
Steuerbetrug,
e)
Identitätsdiebstahl,
f)
illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen,
g)
illegaler Waffenhandel,
h)
Urkundenfälschung,
i)
Schmuggel von Waren, einschließlich Kraftfahrzeugen, und illegaler Handel damit,
j)
Cyberkriminalität.