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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 86neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 86↗RIS↗
ARTIKEL 86
Liste der Verpflichtungen
Die nach diesem Abschnitt von jeder Vertragspartei liberalisierten Sektoren und die für Dienstleistungen und Dienstleister der anderen Vertragspartei in diesen Sektoren geltenden und als Vorbehalte formulierten Beschränkungen des Marktzugangs und der Inländerbehandlung sind in den Verpflichtungslisten in den Anhängen XIV-B und XIV-F aufgeführt.