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Fassungsvergleich zu MOG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Marktordnungsgesetz 1985 (MOG) (aufgehoben) 1
Art. 8 (ÜR)aufgehoben
in Kraft 01.07.1988 – 30.06.2007 · idF BGBl. Nr. 330/1988 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 55/2007 Art. 8 (ÜR)↗RIS↗
Artikel VIII
(Anm.: Zu BGBl. Nr. 210/1985)
Für die Förderung von Ökologieflächen sind ab dem Kalenderjahr 1989 abweichend von den §§ 53 Abs. 2 und 53 v Abs. 2 75 vH der benötigten Mittel vom Bund und die restlichen Mittel aus dem Aufkommen des Verwertungs-, Förderungs- und Saatgutbeitrages bereitzustellen. Der Getreidewirtschaftsfonds hat über Verlangen den aus den vorstehenden Beiträgen zu finanzierenden Anteil dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung zu stellen.