Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain - Übereinkommen über Schiedsverfahren (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain - Übereinkommen über Schiedsverfahren (Italien) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 16.06.1925 · idF BGBl. Nr. 189/1925 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9.
Die Ansprüche der Beteiligten werden dem Schiedsrichter durch die Italienische Regierung innerhalb der Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Übereinkommens eingereicht werden.