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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 10.09.1976 · idF BGBl. Nr. 481/1976 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder die Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege beizulegen.