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Fassungsvergleich zu Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 1
Art. 9neu
in Kraft ab 10.12.1978 · idF BGBl. Nr. 590/1978 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht eines jeden auf soziale Sicherheit; dieses schließt die Sozialversicherung ein.