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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über Spezialmissionen (Fakultativprotokoll)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über Spezialmissionen (Fakultativprotokoll) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 21.06.1985 · idF BGBl. Nr. 380/1985 Art. 9↗RIS↗
Artikel IX
Die Urschrift dieses Protokolls, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt, der allen in Artikel IV bezeichneten Staaten beglaubigte Abschriften desselben übermittelt.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hiezu gehörig Bevollmächtigten dieses Protokoll unterschrieben, das am 16. Dezember 1969 in New York zur Unterzeichnung aufgelegt worden ist.