Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Belgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Belgien) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 08.08.1960 · idF BGBl. Nr. 141/1960 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
(1) Das vorliegende Abkommen ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat so bald wie möglich in Brüssel stattzufinden.
(2) Das Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.