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Fassungsvergleich zu Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (BR Jugoslawien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (BR Jugoslawien) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 28.04.1992 · idF BGBl. Nr. 115/1961 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Dieses Abkommen wird ratifiziert. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht werden.