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Fassungsvergleich zu Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Unterstützung der Zollverwaltungen (USA) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 03.07.1978 · idF BGBl. Nr. 278/1978 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Kosten
Die Vertragsparteien verzichten untereinander auf jeden Anspruch auf Erstattung der sich aus der Durchführung dieses Abkommens ergebenden Kosten mit Ausnahme der Ausgaben für Sachverständige und Zeugen.