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Fassungsvergleich zu Amtshilfe in Zollangelegenheiten (Frankreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtshilfe in Zollangelegenheiten (Frankreich) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.09.1982 · idF BGBl. Nr. 376/1982 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Auf Ersuchen der Zollverwaltung des einen Staates stellt die Zollverwaltung des anderen Staates Bescheide, Beschlüsse, Verfügungen und andere Schriftstücke des ersuchenden Staates an Empfänger zu, die im Gebiet des ersuchten Staates wohnhaft sind.