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Fassungsvergleich zu Abkommen über den Personenverkehr (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Personenverkehr (BRD) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 08.08.1969 · idF BGBl. Nr. 329/1969 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Durch dieses Abkommen wird das mit Notenwechsel vom 31. Mai 1957 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Abkommen betreffend die Aufhebung des Paßzwanges zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland aufgehoben.