Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 9neu
ARTIKEL 9
Durch dieses Abkommen werden aufgehoben:
a) der Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Spanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges zwischen Österreich und Spanien vom 10. Juni 1959 1),
b) der Notenwechsel zwischen dem Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, und der Spanischen Botschaft in Wien über die Abänderung der Sichtvermerksbestimmungen für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber vom 9. und 16. November 1956 2).
GESCHEHEN ZU Wien, am 1. Feber 1978, in zwei Urschriften in deutscher und spanischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.