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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/R) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 25.06.1979 · idF BGBl. Nr. 212/1979 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Dieses Abkommen bleibt in Kraft, solange es nicht von einem der beiden Vertragsstaaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt wird. Es tritt am neunzigsten Tag nach Einlangen der Kündigung außer Kraft.