Änderungen zwischen den Fassungen
Verzicht auf die Beglaubigung und den Austausch von Personenstandsurkunden sowie die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (BRD)
1§ 0↗RIS↗
Art. 9neu
Artikel 9
Der in den Bestimmungen dieses Abschnittes vorgesehene Austausch von Personenstandsurkunden geschieht abgaben- und kostenfrei.