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Fassungsvergleich zu Abkommen über den Personenverkehr (Monaco)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Personenverkehr (Monaco) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 09.09.1983 · idF BGBl. Nr. 404/1983 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Durch dieses Abkommen wird der Notenwechsel vom 18. Mai 1954 bzw. 4. Juni 1954 über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Monaco *) aufgehoben.
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN zu Paris, am 9. Juni 1983, in zwei Unterschriften, jede in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 215/1955