Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten
1§ 0↗RIS↗
Art. 9neu
Artikel 9
Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Touristenverkehr auf dem Gebiet der Vertragsparteien anfallen, werden in Übereinstimmung mit den in jedem der beiden Staaten geltenden Devisenvorschriften in frei konvertierbarer Währung erfolgen.