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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten 1
Art. 9neu
in Kraft ab 13.03.1985 · idF BGBl. Nr. 147/1985 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Touristenverkehr auf dem Gebiet der Vertragsparteien anfallen, werden in Übereinstimmung mit den in jedem der beiden Staaten geltenden Devisenvorschriften in frei konvertierbarer Währung erfolgen.