Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 28××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 28 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums bleiben von den Bestimmungen dieses Protokolls unberührt.