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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 910/1993 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
In Protokoll 5 über Fiskalzölle (Liechtenstein, Schweiz)
– wird im Titel das Wort „Schweiz“ gestrichen;
– werden in den Absatz 1 die Worte „können Liechtenstein und die Schweiz“ durch die Worte „kann Liechtenstein“ ersetzt; in Absatz 2 werden die Worte „oder in der Schweiz“ gestrichen.