Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
1§ 0↗RIS↗
Art. 9neu
Artikel 9
Die Vertragsparteien erkennen die Nützlich- und Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen an.