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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Belarus über die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Belarus über die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.11.1995 · idF BGBl. Nr. 692/1996 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Die Vertragsparteien erkennen die Nützlichkeit und Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen an.