Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgien) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.12.1978 · idF BGBl. Nr. 613/1978 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
In den Fällen des Artikels 13 Absätze 2 und 3 des Abkommens sind, wenn der zuständige Träger um Durchführung einer Kontrolle des Versicherten ersucht, die Bestimmungen des Artikels 8 Absätze 2 bis 8 entsprechend anzuwenden.