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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Philippinen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Philippinen) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.04.1982 · idF BGBl. Nr. 117/1982 Art. 9↗RIS↗
ABSCHNITT IV
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 9
Formblätter
Die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen Formblätter sind von den Verbindungsstellen festzulegen.