Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Deutschland) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.10.1998 · idF BGBl. III Nr. 138/1998 Art. 9↗RIS↗
Abschnitt III
Verschiedene Bestimmungen
Artikel 9
Die Regierungen der Vertragsstaaten oder die zuständigen Behörden können die zur Durchführung des Abkommens notwendigen Verwaltungsmaßnahmen vereinbaren.