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Fassungsvergleich zu Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut 1
Art. 9neu
in Kraft ab 22.06.1961 · idF BGBl. Nr. 202/1961 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Korrespondenten
Der Rat kann entsprechend seiner Verfahrensordnung Fachleute zu Korrespondenten bestellen, die hinsichtlich aller in ihr Fachgebiet fallenden Fragen zu Rate gezogen werden können.