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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme 1
Art. 9neu
in Kraft ab 25.06.1963 · idF BGBl. Nr. 213/1963 Art. 9↗RIS↗
ARTIKEL 9
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika werden alle Anstrengungen unternehmen, um die Durchführung von Programmen, die im vorhergehenden Abkommen vorgesehen sind, zu erleichtern und jene Probleme zu lösen, die bei deren Durchführung auftauchen.