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Fassungsvergleich zu Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich betreffend die Errichtung einer Diözese Feldkirch××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich betreffend die Errichtung einer Diözese Feldkirch 1
Art. 9neu
in Kraft ab 07.12.1968 · idF BGBl. Nr. 417/1968 Art. 9↗RIS↗
Artikel IX
Eine in Zukunft etwa entstehende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung dieses Vertrages wird nach Artikel XXII Absatz 2 des Konkordates vom 5. Juni 1933 im Einverständnis zwischen den Hohen Vertragschließenden Teilen beigelegt werden.