Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 27.11.1972 · idF BGBl. Nr. 140/1973 Art. 9↗RIS↗
Artikel IX
Die Vertragschließenden Parteien werden den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiete des Gesundheitswesens ermutigen, insbesondere durch wechselseitige Besuche von Experten und Übermittlung von Informationsmaterial.