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Fassungsvergleich zu Geologische Zusammenarbeit (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geologische Zusammenarbeit (Slowakei) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 52/1985 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Die Bestimmungen dieses Abkommens beziehen sich nur auf Staatsangehörige der beiden Vertragsstaaten.