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Fassungsvergleich zu Teilnahme Österreichs am ASTP 3 – Durchführung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Teilnahme Österreichs am ASTP 3 – Durchführung 1
Art. 9neu
in Kraft ab 16.04.1987 · idF BGBl. Nr. 139/1987 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser Durchführungsvorschriften werden nach Artikel XVII des EWO-Übereinkommens beigelegt.