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Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, technischem und sozialem Gebiet (Burkina Faso)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, technischem und sozialem Gebiet (Burkina Faso) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.03.1993 · idF BGBl. Nr. 182/1993 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Alle Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder der Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Weg zu regeln.