Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 9neu
ARTIKEL IX
RECHNUNGSPRÜFER
Die umfassende Prüfung der Finanzgebarung des Instituts wird jährlich durch eine unabhängige, internationale Rechnungsprüfungsfirma vorgenommen, die vom Rat ausgewählt wird. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden dem Rat und der Versammlung zur Verfügung gestellt.