Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Veterinärwesen – Zusammenarbeit (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Veterinärwesen – Zusammenarbeit (Slowakei) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 510/1981 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Streitfragen, die hinsichtlich der Auslegung oder der Anwendung dieses Abkommens zwischen den Vertragspartnern entstehen könnten, sind auf diplomatischem Wege beizulegen.