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Fassungsvergleich zu Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3 1
Art. 9neu
in Kraft ab 15.03.1971 · idF BGBl. Nr. 138/1971 Art. 9↗RIS↗
Artikel IX
Dieses in englischer, französischer und spanischer Sprache abgefaßte Protokoll, das in jeder Sprache gleichermaßen verbindlich ist, wird im Archiv der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die beglaubigten Abschriften davon den Regierungen der Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation übermittelt.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN zu Buenos Aires, am 24. September 1968.