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Fassungsvergleich zu Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Tschechische R) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 12.12.2000 · idF BGBl. III Nr. 19/2001 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt an dem Tage in Kraft, an dem die letzte schriftliche Mitteilung in Empfang genommen wird, mit denen die Vertragsparteien einander über die Erfüllung der innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens in Kenntnis gesetzt haben.
GESCHEHEN zu Wien, am 24. Oktober 2000, in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.